herr b. und die seinen
der nicht nur einschlägig amts-, sondern von zahlreichen eskapaden vielmehr ortsbekannte 43-jährige herr b. wurde kürzlich von einer eilig herbeigerufenen polizeistreife amtsbehandelt, weil er, nach dem genuß größerer mengen apfelwein aus dem ortsansässigen naturprodukteverkauf offensichtlich restlos enthemmt, seiner 53-jährigen nachbarin hilde w. mit den worten „i hau da den fisch in die wamp’n!“ ein aufgeklapptes springmesser präsentierte.
diese bedrohung war der vorläufige und unrühmliche höhepunkt einer schon länger währenden und zusehends eskalierenden leidensgeschichte einiger bewohner der f.straße mit ihrem ungeliebten nachbarn herrn b.
schon vor einigen jahren hatten b. und einige seiner brüder, mit der idee eine kleine spontane familienfeier mit einem privaten feuerwerk zu krönen, die geduld ihrer nachbarn auf die probe gestellt. leider wurde zuvor ausgiebig dem bereits erwähnten naturreinen apfelwein aus dörflichen verkauf zugesprochen, und aus dem nächtlichen freudenfeuerwerk in der beschaulichen siedlung wurde ein nach-mitternächtlicher einsatz der freiwilligen feuerwehr. jene konnte allerdings den hühnerstall der b.s und die nachtruhe der nachbarn auch nicht mehr retten.
kürzlich beschloss herr b. seinen eher devastierten garten hinterm haus etwas zu verschönern oder zumindest einen versuch in diese richtung zu unternehmen. zu diesem zwecke ersuchte er frau e., ihm eines jener jungen wilden marillenbäumchen zu schenken welche in deren garten in letzter zeit mehrfach aufgegangen waren. frau e. stimmte zu, kein problem, sie habe ohnehin keine verwendung für so viele marillenbäume, nur ausgraben müsse sich der herr b. das bäumchen schon selber, dann könne er einen, oder ihretwegen auch zwei der jungen triebe haben. die übergabe der pflanzen erfolgte in frau e.’s abwesenheit und herr b. dürfte deren zusage irgendwie missverstanden haben, denn als frau e. nach einigen tagen in ihren garten zurückkehrte, waren dort, wo noch vor einigen tagen diverse blumen geblüht, kleinere sträucher gewuchert oder junge triebe gewachsen waren, nur noch löcher im boden zu sehen. – etliche, im benachbarten garten von b. wachsende planzen erkannte frau e. als bis vor kurzem im eigenen garten ansässig.
zuletzt lenkte herr b. dann sein skuriles talent wieder auf die andere gartenseite, eben in richtung der w.s, gegen welche er seit langem einen gewissen groll hegt. so kam es, dass b. einen gefinkelten plan ausheckte, um den verhassten nachbarn so richtig „eins reinzuwürgen“. eines morgens befanden sich in w.’s garten zahlreiche abgenagte hühnerknochen im gras. von frau w. auf die herkunft der knochen befragt, beschuldigte b. die nachbarin lautstark, einige seine hühner entwendet und kaltblütig dahingemeuchelt zu haben, der beweis dafür liege hier vor aller augen auf dem w.’schen rasen verstreut. im zuge dieser diskussion fiel dann besagter satz mit dem „fisch“ und der „wampn“. detail am rande: auch im zwei gärten weiter gelegenen schwimmbecken der p.’s wurde ein angenagtes hühnerbein aufgefunden, offenbar war b. zu beginn seiner beweismittelverteilung doch etwas zu kraftvoll zu werke gegangen.
im zuge der amshandlung wurde herr b. von den beamten seines springmessers entledigt und bis zur vollständigen ausnüchterung in der örtlichen polizeistation in gewahrsam genommen.
diese bedrohung war der vorläufige und unrühmliche höhepunkt einer schon länger währenden und zusehends eskalierenden leidensgeschichte einiger bewohner der f.straße mit ihrem ungeliebten nachbarn herrn b.
schon vor einigen jahren hatten b. und einige seiner brüder, mit der idee eine kleine spontane familienfeier mit einem privaten feuerwerk zu krönen, die geduld ihrer nachbarn auf die probe gestellt. leider wurde zuvor ausgiebig dem bereits erwähnten naturreinen apfelwein aus dörflichen verkauf zugesprochen, und aus dem nächtlichen freudenfeuerwerk in der beschaulichen siedlung wurde ein nach-mitternächtlicher einsatz der freiwilligen feuerwehr. jene konnte allerdings den hühnerstall der b.s und die nachtruhe der nachbarn auch nicht mehr retten.
kürzlich beschloss herr b. seinen eher devastierten garten hinterm haus etwas zu verschönern oder zumindest einen versuch in diese richtung zu unternehmen. zu diesem zwecke ersuchte er frau e., ihm eines jener jungen wilden marillenbäumchen zu schenken welche in deren garten in letzter zeit mehrfach aufgegangen waren. frau e. stimmte zu, kein problem, sie habe ohnehin keine verwendung für so viele marillenbäume, nur ausgraben müsse sich der herr b. das bäumchen schon selber, dann könne er einen, oder ihretwegen auch zwei der jungen triebe haben. die übergabe der pflanzen erfolgte in frau e.’s abwesenheit und herr b. dürfte deren zusage irgendwie missverstanden haben, denn als frau e. nach einigen tagen in ihren garten zurückkehrte, waren dort, wo noch vor einigen tagen diverse blumen geblüht, kleinere sträucher gewuchert oder junge triebe gewachsen waren, nur noch löcher im boden zu sehen. – etliche, im benachbarten garten von b. wachsende planzen erkannte frau e. als bis vor kurzem im eigenen garten ansässig.
zuletzt lenkte herr b. dann sein skuriles talent wieder auf die andere gartenseite, eben in richtung der w.s, gegen welche er seit langem einen gewissen groll hegt. so kam es, dass b. einen gefinkelten plan ausheckte, um den verhassten nachbarn so richtig „eins reinzuwürgen“. eines morgens befanden sich in w.’s garten zahlreiche abgenagte hühnerknochen im gras. von frau w. auf die herkunft der knochen befragt, beschuldigte b. die nachbarin lautstark, einige seine hühner entwendet und kaltblütig dahingemeuchelt zu haben, der beweis dafür liege hier vor aller augen auf dem w.’schen rasen verstreut. im zuge dieser diskussion fiel dann besagter satz mit dem „fisch“ und der „wampn“. detail am rande: auch im zwei gärten weiter gelegenen schwimmbecken der p.’s wurde ein angenagtes hühnerbein aufgefunden, offenbar war b. zu beginn seiner beweismittelverteilung doch etwas zu kraftvoll zu werke gegangen.
im zuge der amshandlung wurde herr b. von den beamten seines springmessers entledigt und bis zur vollständigen ausnüchterung in der örtlichen polizeistation in gewahrsam genommen.
brogdingnagg - 25. Mai, 12:26
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