Aufsichtsbeschwerde der Grünen Ebreichsdorf
Im Budget-Voranschlag 2005 wurden während der Auflagefrist Seiten ausgetauscht. Wer somit am letzten Tag Einsicht nahm, fand andere Unterlagen vor als zu Beginn der Auflagefrist. Dies ist klarer Weise völlig im Widerspruch zum Sinn der öffentlichen Auflage und zeigt einmal mehr, das mangelnde (Rechts-)Verständnis von Pilz und Co. In der darauffolgenden Sitzung befragt, versuchte sich Bgm. Pilz mit der Erklärung, der Austausch sei nach Absprache und mit Biligung der zuständigen Landesbehörde geschehen, aus der Affäre zu ziehen. Beides wurde nun von der Behörde schriftlich widersprochen. Im diesbezüglichen Schreiben aus der Landesregierung heißt es, wenig überraschend, dass „ein Austauschen von Seiten nicht zulässig ist“ und dass „ein Hinwegsetzen über gesetzliche Bestimmungen vom Land NÖ nicht akzeptiert wird.“
Nun mögen manche meinen, die ganze Aufregung lohne nicht, wegen einiger ausgetauschter Seiten. Aber: Die öffentliche Auflage ist zwingend vorgeschrieben und stellt ein ganz wesentliches Element der Transparenz und Bürgerinformation dar. Dies wurde vom Bgm ignoriert. Und was fast noch schlimmer ist, darauf angesprochen gibt der Bgm. vor dem Gemeinderat Erklärungen ab, die nachweislich nicht stimmen.
Herr Pilz, ihr Rücktritt bitte!
Nun mögen manche meinen, die ganze Aufregung lohne nicht, wegen einiger ausgetauschter Seiten. Aber: Die öffentliche Auflage ist zwingend vorgeschrieben und stellt ein ganz wesentliches Element der Transparenz und Bürgerinformation dar. Dies wurde vom Bgm ignoriert. Und was fast noch schlimmer ist, darauf angesprochen gibt der Bgm. vor dem Gemeinderat Erklärungen ab, die nachweislich nicht stimmen.
Herr Pilz, ihr Rücktritt bitte!
brogdingnagg - 5. Jul, 08:06