Rotes Licht für Feinstaub

Das „Immissionsschutzgesetz – Luft“ sieht vor, dass der Landeshauptmann 9 Monate nach der Grenzwertüberschreitung eine Ursachenforschung vorlegen muss. Weitere 6 Monate danach hat der Landeshauptmann per Verordnung einen Maßnahmenkatalog zu erlassen. In Niederösterreich ist trotz jahrelanger Grenzwertüberschreitungen noch nicht einmal die Ursachenforschung abgeschlossen.
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brogdingnagg - 13. Apr, 12:13